Mit Lernfahrausweis darfst du privat üben — aber nur mit einer gültigen Begleitperson. Das spart dir mittelfristig viel Geld bei der Fahrschule und gibt dir genau die Routine, die der Fahrlehrer in 45-Minuten-Slots nicht hinbekommt.
Wer Begleitperson sein darf
Die Anforderungen sind klar im Gesetz definiert. Eine Begleitperson muss:
- Mindestens 23 Jahre alt seinGeburtsdatum zählt — der 23. Geburtstag muss erreicht sein.
- Seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzenDamit fallen alle, die ihren blauen Ausweis noch frisch haben, automatisch raus.
- Aktuell keinen Führerausweis-Entzug habenWer in der Probezeit ist oder einen Entzug hatte, darf nicht begleiten.
- Fit und nüchtern seinMaximal 0.1 Promille — gleich strenge Grenze wie für dich als Lernfahrer.
Bei einer Polizeikontrolle wird die Begleitperson überprüft. Wenn sie nicht qualifiziert ist, gilt das als Fahren ohne Begleitperson — Konsequenz: Bussgeld bis 1'000 CHF und Eintrag im Strafregister.
Was die Begleitperson während der Fahrt tut
Sie ist nicht nur Passagier, sondern rechtlich für die Fahrt mitverantwortlich. Konkret:
- PositionAuf dem Beifahrersitz — und nirgendwo sonst. Hinten sitzend gilt nicht als Begleiten.
- EingreifenBei Gefahr in die Lenkung oder Handbremse greifen können. Daher müssen Spiegel auch von dort einsehbar sein.
- VerantwortungDie Begleitperson muss in der Verfassung sein, das Auto übernehmen zu können. Müde, krank, leicht angetrunken — alles disqualifiziert.
- Verkehrslagen wählenEine gute Begleitperson plant Routen — keine Autobahn an Tag 1, kein Spurwechsel auf der A1 in der ersten Stunde.
Was du als Lernfahrer beachten musst
Auch dich treffen Pflichten — die wichtigsten oft übersehen:
- L-Schild sichtbar anbringenHinten am Auto, gut sichtbar, in vorgeschriebener Grösse. Es gibt fertige Schilder im Handel — kostet 10 bis 20 CHF.
- Lernfahrausweis dabeiImmer im Auto haben. Polizei darf jederzeit kontrollieren.
- Maximale Promille 0.1Faktisch heisst das: nichts trinken vor der Fahrt.
- Telefon nicht in der HandAuch für Lernfahrer Pflicht — Freisprechanlage oder Bluetooth.
- Eigenes Auto?Du darfst auch dein eigenes Auto fahren, sofern es versichert ist. Wichtig: Die Versicherung muss wissen, dass das Auto auch von einer Lernfahrerin oder einem Lernfahrer bewegt wird — sonst entfällt der Versicherungsschutz im Schadensfall.
Wo und wann ihr üben solltet
Aus unserer Erfahrung mit Lernfahrern im Raum Winterthur — der Aufbau privater Übungseinheiten:
- Phase 1 (erste 5 bis 10 Stunden)Ruhige Quartierstrassen, Industriegebiete am Sonntag, Parkplätze. Anfahren, Bremsen, Schalten ohne Verkehrsstress üben.
- Phase 2 (10 bis 30 Stunden)Stadtverkehr in normaler Tageszeit, Tempo-30-Zonen, einfache Kreisverkehre. Hier baust du Verkehrsgefühl auf.
- Phase 3 (ab 30 Stunden)Komplexere Routen — Hauptverkehrszeit, Autobahn, Landstrassen. Auch mal bei schlechtem Wetter und nachts üben — das macht den Unterschied am Prüfungstag.
Privat üben und Fahrschule — wie kombinieren
Die beste Kombination ist nicht «entweder privat oder Fahrschule», sondern beides parallel. Konkret:
Bei REO arbeiten wir mit dir an Themen, die in der Fahrschule besser aufgehoben sind — Prüfungsroute, komplexe Manöver, Autobahn unter Anleitung. Privat übst du das, was Wiederholung braucht: Anfahren, Schalten, Spurhalten, einfaches Stadtgebiet.
Faustregel: Wer in der Woche zwischen den Fahrstunden 2 bis 3 Stunden privat fährt, halbiert die Anzahl Fahrstunden, die er beim Profi braucht. Das ist Geld, das du sparst — und Routine, die du sonst nicht aufbaust.
Erzähl deinem Fahrlehrer, was du privat geübt hast. Wenn er weiss, dass du am Wochenende 4 Stunden im Industriegebiet trainiert hast, baut er deine nächste Stunde direkt darauf auf — kein Aufwärm-Verlust.
Das fragen uns Lernfahrer immer wieder.
Können meine Eltern Begleitperson sein, auch wenn sie nervös sind?
Theoretisch ja, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Praktisch — wir raten oft davon ab, wenn das Verhältnis stressig wird. Lernfahren funktioniert nur entspannt. Manchmal ist ein älterer Cousin oder ein Götti die bessere Wahl als der Vater.
Was, wenn die Begleitperson das Auto nicht selbst fährt, sondern nur dabei sitzt?
Sie muss bereit sein, das Auto im Notfall zu übernehmen. Wenn sie betrunken, müde oder körperlich nicht in der Lage ist, gilt das als illegale Fahrt — auch wenn sie offiziell auf dem Beifahrersitz sitzt.
Reicht ein L-Schild, das ich mir selbst drucke?
Nein. Das L-Schild muss den Vorgaben entsprechen (Grösse, Farbe, Material). Fertige Schilder gibt es im Strassenverkehrshandel oder online für unter 20 Franken — investiere lieber das.


